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   OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14   

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https://dejure.org/2015,35445
OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2015,35445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2015 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2015,35445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2015,35445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 164 Abs 1 S 2 BGB, § 173 BGB, § 280 BGB, § 305b BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB
    Sparvertrag: Verpflichtung einer Bank aufgrund der Zusage von Zinskonditionen durch einen Filialleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Bei der Anscheinsvollmacht kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vertretungsmacht seines Vertreters nicht berufen, wenn er schuldhaft den Rechtsschein einer Vollmacht veranlasst hat, so dass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte von einer Bevollmächtigung ausgehen darf und auch von ihr ausgegangen ist (BGH, Urteil vom 09.05.2014, V ZR 305/12, Rn. 12, zitiert nach juris; Urteil vom 05.03.1998, III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855).

    i.) Nach einem neueren Urteil des BGH vom 09.05.2014, V ZR 305/12, juris, das die Frage betraf, ob sich eine Großhändlerin für Presseerzeugnisse das Handeln ihres (ehemaligen) Vertriebsleiters zurechnen lassen muss, der unrechtmäßig Remissionsware zu viel zu niedrigen Preisen veräußert hatte, muss sich der Geschäftsinhaber den Anschein einer Vollmacht seines Angestellten zurechnen lassen, den er selbst hervorgerufen hat, weil er aus der Sphäre seines Unternehmens stammt (BGH, a.a.O., Rn. 12-15, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Dieser Rechtsschein war auch von einer gewissen Dauer und Häufigkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011, VIII ZR 289/09, Rn. 16 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Erforderlich ist dazu in der Regel, dass der Rechtsschein zum Zeitpunkt des Vertretergeschäfts noch vorgelegen hat und der Vertragspartner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (vgl. BGH NJW 2007, 987, Rn. 25; Ellenberger a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Bei der Anscheinsvollmacht kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vertretungsmacht seines Vertreters nicht berufen, wenn er schuldhaft den Rechtsschein einer Vollmacht veranlasst hat, so dass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte von einer Bevollmächtigung ausgehen darf und auch von ihr ausgegangen ist (BGH, Urteil vom 09.05.2014, V ZR 305/12, Rn. 12, zitiert nach juris; Urteil vom 05.03.1998, III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Rechtsscheins (und der weiteren Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht) ist die Vornahme des Vertretergeschäfts (vgl. BGH NJW 2004, 2745, 2747; Schramm, a.a.O., Rn. 72).
  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Unklarheiten über die Identität des vertretenen Unternehmens (hier: P...bank AG oder P...bank Filialvertrieb AG) sind im Wege der Auslegung zu lösen (vgl. BGH NJW 2000, 3344, 3345; K. Schmidt, Handelsrecht, 6. Auflage, § 4 Rn. 107 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84

    Haftung einer Vermittlungsgesellschaft für das Handeln ihres Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
    Dabei muss der Vertragspartner nicht alle Umstände selbst kennen, sondern es genügt, wenn ihm von anderen Personen, die diese Tatsachen kennen, die allgemein bestehende Überzeugung des Vorliegens einer Bevollmächtigung mitgeteilt wird (BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477; Schramm a.a.O. Rn. 66 m.w.N.).
  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 481/13

    Zahlung von Zinsen aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.d. Abschlusses eines

    Mit der Eröffnung der Sparkonten ist ein Sparvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, der als Darlehensvertrag anzusehen ist (vgl. auch Hanseatisches OLG, Az. 13 U 96/14, S. 5; Palandt/Sprau § 808 Rn. 6).

    Der Gutgläubigkeit des Klägers steht weder entgegen, dass die schriftliche Annahme des Kontoeröffnungsantrags von der Niederlassung der Beklagten in I ohne Erwähnung von Sonderkonditionen erfolgte, noch dass der Kontoeröffnungsantrag keine Zinskonditionen nannte, sondern vielmehr auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwies (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 08.07.2015, Az.13 U 96/14, S.12).

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